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Kurzgutachten - Gutachterliche Stellungnahmen

Gründe für eine gutachterliche Stellungnahme (Kurzgutachten)

Sie möchten „nur“ wissen, welchen Wert Ihre Immobilie besitzt und welchen Marktpreis Sie derzeit bei einem Verkauf erzielen können oder Sie benötigen generell von einem Sachverständigen etwas schriftliches; z.B. als Grundlage für Verkaufsargumentationen gegenüber Interessenten; dann ist diese Variante für Sie sicherlich sehr interessant. 

Der Ablauf und Leistungen zu der gutachterlichen Stellungnahme (Kurzgutachten):

Sie beauftragen mich, den Wert Ihrer Immobilie im Rahmen einer gutachterlichen Stellungnahme (Kurzgutachten) festzustellen.

Die erforderlichen Unterlagen sind von Ihnen möglichst vorab zu besorgen. Sollten noch weitere Unterlagen erforderlich sein, kann ich dies gern für Sie übernehmen. Hierfür benötige ich eine entsprechend vorbereitete Vollmacht (im Auftrag enthalten).

Die Beschaffung aller Unterlagen wird einige Tage dauern. In der Zwischenzeit werde ich mit Ihnen eine Objektbesichtigung vornehmen. 

Eine Sichtung der Bausubstanz ist auch für die gutachterliche Stellungnahme eine Grundvoraussetzung.

Hierunter fallen u.a.:

  • Wohnbereich und Kellerüberprüfung auf Feuchtigkeit bzw. Schimmelbildung
  • Energetische Prüfung wie Fenster, Türen, Isolation von Hauswand, Dämmung Geschoßdecken usw.
  • Überprüfen von evtl. Undichtigkeiten / Feuchtigkeit
  • Sichtung der Außenfassade, Balkone, Terrasse, Brüstungen auf Schäden
  • Sichtung des Daches inkl. Regenrinne, Eindeckung, Gebälk, innerer Zustand des Dachstuhls  
  • Versorgungsleitungen / Hausanschlüsse, Installationen
  • Haustechnik wie Elektroinstallation
  • Garage und Überdachungen
  • Gesamtzustand
  • Wartungs-/Sanierungsstau

Im Anschluss, wenn alle von Ihnen besorgten und notwendigen Dokumente vorliegen, erstelle ich unter Einbezug des Grundstückes, der Lage und weiteren maßgeblichen Faktoren eine schriftliche gutachterliche Stellungnahme die ca. 10-20 Seiten umfasst.

Gutachterliche Stellungnahme oder Verkehrswertgutachten; Mein persönlicher Tipp für Sie:

Sie möchten nur wissen möchten was Ihre Immobilie Wert ist, weil Sie z.B. einen Verkauf beabsichtigen oder Sie sind eine kleine Erbengemeinschaft (Geschwister) und sind sich im Grunde einig und hätten nur gerne eine objektive Werteinschätzung und eine schriftliche Begründung.

Für diese Fälle ist die gutachterliche Stellungnahme genau das richtige!

Gehen Sie allerdings in einen Rechtsstreit, z.B. bei Uneinigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft, bei einer Scheidung oder aber auch einer zu hohen Ansetzung des Finanzamtes des Immobilienwertes und der sich daraus geforderten Erbschaftssteuer – dann ist das Verkehrswertgutachten nur die einzige Option.


Für Fragen zu Ihrem speziellen Fall gebe ich Ihnen gern Auskünfte. Sprechen Sie mich einfach an.

Mein besonderer Service für Sie:

Stellt sich im Nachgang (innerhalb von 6 Monaten nach der ersten Beauftragung) heraus, dass Sie für dasselbe Objekt ein offizielles Verkehrswertgutachten benötigen, z.B. als Rechtsgrundlage vor Gericht oder als Finanzierungsgrundlage für ein Kreditinstitut, dann werden Ihnen die Kosten von der vorherigen gutachterlichen Stellungnahme verrechnet.

Das Honorar für das Verkehrswertgutachten entnehmen Sie bitte meiner Preisliste.

Wichtiger Hinweis:

Die gutachterliche Stellungnahme besitzt keine rechtliche Substanz gegenüber Dritten (z.B. Gerichten, Finanzamt etc.)

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