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Erforderliche Unterlagen 

Die Erstellung des Gutachtens und der ermittelte Verkehrswert ist das Ergebnis einer sorgfältigen Objekterfassung. Hierzu müssen viele Faktoren erfasst werden. Neben der Beschreibung der Bausubstanz und den äußeren Ausstattungsmerkmalen sind auch die eigentumsrechtlichen Verhältnisse, die nachbarschaftsrechtlichen Beschränkungen und Beziehungen sowie öffentlich-rechtliche Bestimmungen zuerfassen und zu berücksichtigen. Des Weiteren spielt auch die Lage hinsichtlich Infrastruktur, der zukünftigen Entwicklung, die Umwelt einschließlich ggf. vorhandener Altlasten-Verdachte oder -Belastungen, die Erschließung, die rechtlich zulässige Nutzbarkeit und die Grundstücksgestalt eine wichtige Rolle.

Aus diesem Grunde sind für die Erstellung eines Gutachtens u. a. nachfolgende Unterlagen notwendig:

Unterlagen Erläuterung

Aktueller (nicht älter als 3 Monate) unbeglaubigter Grundbuchauszug

Bei in Abt. II eingetragenen Rechte oder Belastungen, die diesbezüglichen Bewilligungen aus der Grundakte (z.B. Vereinbarungen über Wohnungs- oder Nießbrauchsrechte, Pflege- oder Leibrentenverpflichtungen)

Qualifizierter Sachverständigenplan

Lageplan im Maßstab 1:500

Bauakte mit den Bauplänen (Grundrisszeichnungen, Schnitt-zeichnungen,  Ansichten, Flächen- und Massen-Berechnungen)

Die Bauakte gibt Auskunft über die Baugenehmigung, eine Baubeschreibung, die Historie und die Ausstattung Ihres Objekts. Sie enthält die genehmigten Bauzeichnungen, Schnitte und die Flächen- und Massen-Berechnungen.

Flächen- und Rauminhaltsberechnungen (Wohn- und Nutzflächenberechnung)

Die Ermittlung des Sach- oder Substanzwertes hängt von der Kubatur oder Bruttogrundfläche des Gebäudes ab. Beim Ertragswert ist die rentierliche Fläche eine unverzichtbare Grundlage einer jeden Bewertung.

Mietverträge, aktuelle Mietaufstellung, Informationen über vertragliche Besonderheiten

Für die Ertragswertermittlung ist die vollständige Information zur Mietsituation unabdingbar.

Besondere Informationen über vertragliche Besonderheiten können z.B. sein
• Kündigungsfristen
• befristete oder lebenslange Verträge,
• Unterlagen über eine öffentliche Förderung)

Auszug aus der Denkmalschutzliste

Nur bei denkmalgeschützten Objekten

Auszug aus dem Baulastenverzeichnis

aus dem z.B. notwendige Abstands-flächen oder weitere öffentlich-rechtliche Verpflichtungen / Rechte hervorgehen

Teilungserklärung, Aufteilungsplan einschl. evtl. Nachträgen und Ergänzungen

Erforderlich bei Wohnungs- und (nicht zu Wohnzwecken dienendem) Teileigentum

z.B. zu Sondernutzungsrechten an Gartenflächen, Terrassen, Keller- oder Hobbyräumen und / oder Kfz-Stellplätzen

Fehlende Unterlagen

Gern übernehme ich für Sie das Einholen fehlender Unterlagen bei den entsprechenden Ämtern. Hierzu erteilen Sie mir lediglich eine schriftliche Vollmacht, die bereits in dem erforderlichen schriftlichen Auftrag eingearbeitet ist.