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Mietwertgutachten

Es gibt eine Vielzahl von Gründen, die ein Mietwertgutachten erforderlich machen.

Sie sind Vermieter einer Wohnung und möchten die Miete entsprechend erhöhen. In diesem Fall kann bei einem Mieterhöhungsverlangen als eine Begründungsmöglichkeit gem. § 558 BGB ein Mietwertgutachten zum Nachweis der ortsüblichen Miete erforderlich sein.

Als Mieter einer Wohnung möchten Sie wissen, ob die von Ihnen gezahlte Miete der ortsüblichen Miete entspricht. Auch in diesen Fällen, kann durch ein Mietwertgutachten der ortsübliche Mietzins bestimmt werden.

Sie sind Mieter und möchten die im Mietvertrag festgelegte Wohnungsgröße überprüfen lassen. In diesen Fällen kann durch ein Flächenaufmaß mittels Lasermessgerät vor Ort, die Wohnfläche überprüft werden und mittels Mietwertgutachten die ortsübliche Miete bestimmt werden.

Interessante Links

BGH Urteil /
Vermieter darf verlassene Wohnung nicht eigenmächtig räumen
Vermieter dürfen nicht eigenmächtig die Wohnung von Mietern räumen, wenn diese nicht da sind. Sie müssen Schadenersatz zahlen, wenn sie etwa Möbel wegwerfen oder beschädigen.
LINK: www.capital.de/immobilien/recht/index.html

Wohnung vermessen lohnt sich. Geld zurück für Mieter!
Ist die Wohnung zehn Prozent kleiner als im Vertrag steht, ist das eine Grund zur Mietkürzung. Der Bundesgerichtshof BGH hat erneut die Mieterrechte beim Streit um falsche Wohnflächenangaben in Mietverträgen gestärkt.
LINK: www.n-tv.de/..