www.hatesuer-immobilien-gutachten.de

Anlässe für Gutachten

Wann ist eine unabhängige Immobilienbewertung sinnvoll?

  • Grundstücksgeschäfte bei An- und Verkauf
    Häufig werden Gutachten als Grundlage für Kauf-  oder Verkaufsentscheidungen und zu Preisverhandlungen erstellt.

  • Tunnelunterfahrung bei Stuttgart 21
    Um die Höhe einer möglichen Entschädigung bei durch Tunnelunterfahrungen betroffenen Grundstücken zu ermitteln, ist durch ein Gutachten der ermittelte Verkehrswert / Marktwert nachzuweisen.

  • Nachweis des gemeinen Werts (Verkehrswerts) nach § 198 BewG
    Um Überbewertungen zu vermeiden, eröffnet § 198 BewG dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, von den gesetzlich vorgeschriebenen steuerlichen Bewertungsmethoden abzuweichen und einen niedrigeren Wert nachzuweisen. Als Nachweis ist regelmäßig ein Gutachten eines Sachverständigen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken erforderlich.
  • Beleihung
    Zweck ist die Bestimmung der Darlehenshöhe von dinglich gesicherten Darlehen. Oftmals wird die Einschätzung vom Gläubiger vor Darlehensvergabe verlangt.
  • Vermögensaufstellungen
    z.B. für Beleihungszwecke bei Firmenkreditvergabe, Firmenübernahme, Rating für Banken.
  • Vermögensauseinandersetzungen bei Familienrechtsangelegenheiten
    z.B. im Erbfall, bei Schenkung. Wenn sich Miterben einer Erbengemeinschaft nicht über den Wert der Immobilie und die Auszahlung an die Miterben einigen können.
  • Vermögensauseinandersetzungen bei Ehescheidung
    Für den Zugewinnausgleich ist der Verkehrswert eines Grundstücks im Anfangs- und und im Endvermögen zu ermitteln.
  • Steuerliche Zwecke
    Mögliche Anlässe sind z.B. die Erstellung von Bilanzen, die steuerliche Abschreibung (Aufteilung des Kaufpreises in Bau- und Bodenwert), oder die Übernahme von Firmenvermögen in Privatvermögen, aber auch bei Festsetzungen von Schenkungs- und Erbschaftsteuer.
  • Zwangsversteigerung
    Ein Gutachten wird benötigt für die Festsetzung des Verkehrswertes durch das Vollstreckungsgericht und wird im Regelfall auch vom Gericht beauftragt.
  • Versicherungsfall
    Zum Zwecke der Versicherung eines Gebäudes wird der Wiederbeschaffungswert der baulichen Anlagen ermittelt. Der Wert des Grund und Bodens bleibt dabei unberücksichtigt.
  • Eintragung von Lasten und Beschränkungen in Abt. II des Grundbuches
    Bewertung von Wohnrechten, Nießbrauch, Wegerechten, Überbaurenten, etc. Bei Mietstreitigkeiten, Ermittlung der ortsüblichen Miete.

Auftraggeber

Zu den einzelnen Bewertungszwecken gibt es unterschiedliche Anforderungen und Auftraggeber. Zu unsere Auftragebern gehören:

  • Steuerberater
  • Banken (Sparkassen)
  • Gerichte
  • Testamentvollstrecker
  • Anwaltskanzleien
  • Öffentliche Institutionen
  • Privatpersonen

Interessante Links