Die Erstellung des Gutachtens und der ermittelte Verkehrswert ist das Ergebnis einer sorgfältigen Objekterfassung. Hierzu müssen viele Faktoren erfasst werden. Neben der Beschreibung der Bausubstanz und den äußeren Ausstattungsmerkmalen sind auch die eigentumsrechtlichen Verhältnisse, die nachbarschaftsrechtlichen Beschränkungen und Beziehungen sowie öffentlich-rechtliche Bestimmungen zuerfassen und zu berücksichtigen. Des Weiteren spielt auch die Lage hinsichtlich Infrastruktur, der zukünftigen Entwicklung, die Umwelt einschließlich ggf. vorhandener Altlasten-Verdachte oder -Belastungen, die Erschließung, die rechtlich zulässige Nutzbarkeit und die Grundstücksgestalt eine wichtige Rolle.
Aus diesem Grunde sind für die Erstellung eines Gutachtens u. a. nachfolgende Unterlagen notwendig:
Unterlagen | Erläuterung |
Aktueller (nicht älter als 3 Monate) unbeglaubigter Grundbuchauszug |
Bei in Abt. II eingetragenen Rechte oder Belastungen, die diesbezüglichen Bewilligungen aus der Grundakte (z.B. Vereinbarungen über Wohnungs- oder Nießbrauchsrechte, Pflege- oder Leibrentenverpflichtungen) |
Qualifizierter Sachverständigenplan |
Lageplan im Maßstab 1:500 |
Bauakte mit den Bauplänen (Grundrisszeichnungen, Schnitt-zeichnungen, Ansichten, Flächen- und Massen-Berechnungen) |
Die Bauakte gibt Auskunft über die Baugenehmigung, eine Baubeschreibung, die Historie und die Ausstattung Ihres Objekts. Sie enthält die genehmigten Bauzeichnungen, Schnitte und die Flächen- und Massen-Berechnungen. |
Flächen- und Rauminhaltsberechnungen (Wohn- und Nutzflächenberechnung) |
Die Ermittlung des Sach- oder Substanzwertes hängt von der Kubatur oder Bruttogrundfläche des Gebäudes ab. Beim Ertragswert ist die rentierliche Fläche eine unverzichtbare Grundlage einer jeden Bewertung. |
Mietverträge, aktuelle Mietaufstellung, Informationen über vertragliche Besonderheiten |
Für die Ertragswertermittlung ist die vollständige Information zur Mietsituation unabdingbar. Besondere Informationen über vertragliche Besonderheiten können z.B. sein |
Auszug aus der Denkmalschutzliste |
Nur bei denkmalgeschützten Objekten |
Auszug aus dem Baulastenverzeichnis |
aus dem z.B. notwendige Abstands-flächen oder weitere öffentlich-rechtliche Verpflichtungen / Rechte hervorgehen |
Teilungserklärung, Aufteilungsplan einschl. evtl. Nachträgen und Ergänzungen |
Erforderlich bei Wohnungs- und (nicht zu Wohnzwecken dienendem) Teileigentum z.B. zu Sondernutzungsrechten an Gartenflächen, Terrassen, Keller- oder Hobbyräumen und / oder Kfz-Stellplätzen |
Gern übernehme ich für Sie das Einholen fehlender Unterlagen bei den entsprechenden Ämtern. Hierzu erteilen Sie mir lediglich eine schriftliche Vollmacht, die bereits in dem erforderlichen schriftlichen Auftrag eingearbeitet ist.