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Verkehrswertgutachten

Als neutraler Sachverständiger ermittelt Olaf Hatesuer den Verkehrswert Ihrer Immobilie, wie es die gesetzliche Definition gemäß § 194 Baugesetzbuch vorsieht:

Auszug §194 BGB: Verkehrswert
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstückes oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Der „richtige" Verkehrswert
Von hoher Bedeutung innerhalb des Immobilienmarktes ist die Ermittlung des Verkehrswertes. Hier treffen die unterschiedlichen Interessen der Marktteilnehmer aufeinander und der Konflikt ist vorprogrammiert. Während der eine Marktteilnehmer einen möglichst hohen Preis erzielen möchte, ist sein gegenüber nur bereit, einen nach seiner Auffassung maximal akzeptierbaren Betrag zu zahlen. Wie kann dieser Interessenkonflikt zwischen Anbieter und Nachfrager gelöst und der objektive Wert der Immobilie ermittelt werden?

Für diesen Fall bieten ich Ihnen ein professionelles Verkehrswertgutachten. Dabei ermittele ich den Wert der betreffenden Immobilie nach der neusten Wertermittlungsverordnung (ImmoWertV; Stand 2010), der ursprünglichen Wertermittlungsverordnung (WertV) und den Wertermittlungsrichtlinien (WertR) des Baugesetzbuches.

Interessante Links

Bundesrat bestätigt ImmoWertV
Ramsauer: "Der Immobilienmarkt ist ein Stabilitätsfaktor für die deutsche Wirtschaft". Der Bundesrat hat am 7. Mai 2010 der Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (ImmoWertV) zugestimmt.
LINK: www.bmvbs.de/..